• Gesundheitsvorsorge

    VorsorgePRIVAT

    Damit Ihre Kunden gesund bleiben

    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Übernahme von Inland- und Reiseschutzimpfungen
    • Kostenübernahme für Brillen, Hörgeräte und Augenlasern

Warum ist eine Zusatzversicherung für Vorsorge, Impfungen und Brillen wichtig?

Je früher eine Krankheit diagnostiziert wird, desto höher sind die Chancen auf Heilung. Aber nicht immer zeigen sich sofort Beschwerden. Neben einem Gesundheits-Check-up sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel zur Früherkennung von Krebs, daher ein besonders wichtiger Bestandteil der Gesundheit Ihrer Kunden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch nur bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Und: Die Kassenleistungen sind in der Regel zusätzlich an Bedingungen geknüpft. So dürfen die Untersuchungen nur in vorgegebenen zeitlichen Abständen und ab einem gewissen Alter in Anspruch genommen werden.
Auch Impfungen sind ein wichtiger Baustein einer guten Gesundheitsvorsorge. Allerdings erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nicht immer alle wichtigen Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen oder die Malariaprophylaxe. In dem Fall müssen gesetzlich Versicherte selbst ins Portemonnaie greifen.
Gleiches gilt für alle Hörgeräte-, Brillen- oder Kontaktlinsen-Träger. Einmal nicht aufgepasst und schon ist beispielsweise die Brille kaputt. Eine private Zusatzversicherung für Brillen übernimmt nicht nur den Zuschuss für die neue Hör- oder Sehhilfe, sie kommt auch bei Reparaturen auf.

Leistungsumfang: Das sichert die neue Zusatzversicherung für Vorsorge ab

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe

Vorsorgeuntersuchungen

  • Unabhängig von Alter, Untersuchungsintervall und Häufigkeit
  • Zum Beispiel Gesundheits-Check-ups oder Krebsfrüherkennung

Augen & Ohren

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte inkl. Reparaturen
  • Augen-OPs zur Verbesserung der Sehkraft

Was kostet die Zusatzversicherung für Vorsorge?

Was kostet die Zusatzversicherung für Vorsorge? Mit dem Zusatztarif VorsorgePRIVAT erhalten Ihre Kunden wichtige Leistungen, die ihre Gesundheit schützen. Was das kostet, hängt von zwei Faktoren ab: ihrem Alter und ob sie bereits eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen. Im Tarif gibt es zwei Lebensaltergruppen: Personen bis 19 Jahre und Personen ab 20 Jahre. In dem Kalenderjahr, in dem sie eine Altersgrenze erreichen, ändert sich ab Januar auch ihr Beitrag.

Online Rechner

VorsorgePRIVAT
Ihr monat­licher Beitrag
Gesundheitsuntersuchungen
Vorsorge­untersuchungen
Ja
Impfungen und Prophylaxe
Schutzimpfungen für das Inland
Ja
Reiseschutz-Impfungen (inkl. Malariaprophylaxe)
Ja
Brillen/Kontaktlinsen und Augenoperationen
Brillen und Kontaktlinsen
Ja
80%
Refraktive Chirurgie
Ja
Hörgeräte
Hörgeräte und Reparaturen
Ja
80%
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der  Tarif (Tarifauszüge Stand: 01.2016).

Erstattungsgrenzen für Leistungen bei VorsorgePRIVAT

  • Augenlasern

    In den ersten beiden Kalenderjahren ist die Erstattung begrenzt: Im ersten Kalenderjahr erstatten wir bis zu 200 Euro und in den beiden ersten Kalenderjahren bis zu 500 Euro. Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

  • Vorsorgeuntersuchungen

    In den ersten beiden Kalenderjahren ist die Erstattung begrenzt: Im ersten Kalenderjahr erstatten wir bis zu 200 Euro und in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen bis zu 500 Euro. Ab dem dritten Kalenderjahr zahlen wir bis zu 500 Euro jährlich.

  • Impfungen & Prophylaxe, Brillen & Kontaktlinsen, Hörgeräte

    Wir zahlen maximal aus: Für Impfungen und Prophylaxe in zwei Jahren bis zu 300 Euro. Für Brillen und Kontaktlinsen in zwei Jahren bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Beitrag von insgesamt 500 Euro. Für Hörgeräte in fünf Jahren bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Beitrag von insgesamt 1.000 Euro.

Highlight-Video VorsorgePRIVAT

Erklärvideo zu VorsorgePRIVAT

Häufig gestellte Fragen zur VorsorgePRIVAT

Das fragen unsere Kunden

Wann brauche ich eine Brillenversicherung?
  • Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80% der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch wenn Ihre Brille kaputt geht, unterstützen wir Sie mit 80% der Reparaturkosten.

    Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.

    Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80% der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch wenn Ihre Brille kaputt geht, unterstützen wir Sie mit 80% der Reparaturkosten.

    Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.

Erhalte ich Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, die ich im Internet kaufe?
  • Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

    Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Hörgeräte?
  • Hörgeräte sind teuer – sie kosten zwischen 500 und 2.500 Euro. In der Regel werden die Anschaffungskosten nur zum Teil von der GKV erstattet, und das nur alle sechs Jahre. Wir beteiligen uns mit 80% bis zu 800 Euro in fünf Jahren an den Kosten.

    Dazu zählen auch die Reparaturkosten, an denen sich die GKV kaum beteiligt. So werden Sie nicht von plötzlichen Ausgaben überrascht und können unbesorgt mit einem funktionierenden Hörgerät am Alltag teilnehmen.

    Hörgeräte sind teuer – sie kosten zwischen 500 und 2.500 Euro. In der Regel werden die Anschaffungskosten nur zum Teil von der GKV erstattet, und das nur alle sechs Jahre. Wir beteiligen uns mit 80% bis zu 800 Euro in fünf Jahren an den Kosten.

    Dazu zählen auch die Reparaturkosten, an denen sich die GKV kaum beteiligt. So werden Sie nicht von plötzlichen Ausgaben überrascht und können unbesorgt mit einem funktionierenden Hörgerät am Alltag teilnehmen.

Welche Beschränkungen gibt es bei der Erstattung?
  • Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

     

    Ist eine GKV-Leistung Voraussetzung für eine Leistung aus der Zusatzversicherung?

    Nein. Eine Ausnahme bilden die Hörgeräte. Bei allen anderen durchgeführten Maßnahme muss nur ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen privaten Krankenversicherungen und dem VorsorgePRIVAT-Tarif zusammen. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an:

    Union Krankenversicherung AG
    66099 Saarbrücken

    Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

     

    Ist eine GKV-Leistung Voraussetzung für eine Leistung aus der Zusatzversicherung?

    Nein. Eine Ausnahme bilden die Hörgeräte. Bei allen anderen durchgeführten Maßnahme muss nur ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen privaten Krankenversicherungen und dem VorsorgePRIVAT-Tarif zusammen. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an:

    Union Krankenversicherung AG
    66099 Saarbrücken

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Im Tarif VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

    Im Tarif VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Wie unterscheidet sich der Tarif VorsorgePRIVAT vom Tarif ZGplus?
  • Der Tarif ZGplus befindet sich nicht mehr im Verkauf, ist aber, wenn bereits abgeschlossen, weiterhin gültig. ZGplus umfasst neben Leistungen für Zahnersatz und einer Auslandsreise-Krankenversicherung auch Leistungen für Brillen/Kontaktlinsen. Diese könnten Sie nun alternativ über den Tarif VorsorgePRIVAT abdecken. Sie profitieren unter anderem von Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, sie erhalten finanzielle Unterstützung für Brillen, Kontaktlinsen, Augenlasern und Hörhilfen. Außerdem werden Inland- und Reiseschutzimpfungen übernommen.

    Wenn Sie weitere Informationen über die Leistungen Ihres ZGplus-Tarifs wünschen oder wissen wollen, ob sich ein Tarifwechsel lohnt, rufen Sie uns bitte unter der 089-2160-6900 an.

    Der Tarif ZGplus befindet sich nicht mehr im Verkauf, ist aber, wenn bereits abgeschlossen, weiterhin gültig. ZGplus umfasst neben Leistungen für Zahnersatz und einer Auslandsreise-Krankenversicherung auch Leistungen für Brillen/Kontaktlinsen. Diese könnten Sie nun alternativ über den Tarif VorsorgePRIVAT abdecken. Sie profitieren unter anderem von Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, sie erhalten finanzielle Unterstützung für Brillen, Kontaktlinsen, Augenlasern und Hörhilfen. Außerdem werden Inland- und Reiseschutzimpfungen übernommen.

    Wenn Sie weitere Informationen über die Leistungen Ihres ZGplus-Tarifs wünschen oder wissen wollen, ob sich ein Tarifwechsel lohnt, rufen Sie uns bitte unter der 089-2160-6900 an.