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    Langfristige Auslandskrankenversicherung

    Wenn es mehr als nur ein Urlaub ist

Die Vorteile unserer Langzeit-Auslandskranken­versicherung im Überblick:

  • Egal wie lang, egal wohin: Welt­weiter Ver­sicher­ungs­schutz bis zu 5 Jahre.
  • Rundum-Absicher­ung: Leist­ungen beim Arzt und Fach­arzt, im Kranken­haus und Kranken­rück­trans­port sind inklu­sive.
  • Kein Selbst­behalt: Ihr Kunde zahlt keinen Eigen­an­teil für be­an­spruchte Leist­ungen.
  • Umfang­reiche Service-Leist­ungen: Im Fall der Fälle ist Ihr Kunde nicht allein.

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Gesund­heit
GLOBAL
Kompakt
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GLOBAL
Kompakt
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Optimal
Gesund­heit
GLOBAL
Premium
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GLOBAL
Premium
Monatlicher Gesamtbeitrag
monatlich
Versicherungsdauer
bis zu 2 Jahre
bis zu 2 Jahre
bis zu 5 Jahre
bis zu 5 Jahre
bis zu 5 Jahre
bis zu 5 Jahre
Arztbesuch in der Praxis
Beratung und Behandlung beim Arzt oder Facharzt
Medikamente
Heilmittel (z. B. Massagen oder Krankengymnastik)

bis 250 €

bis 250 €

bis 250 €

bis 250 €
Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl)

bis 150 €

bis 150 €

bis 150 €

bis 150 €
Heilpraktiker
Krankenhaus
Unterbringung, Verpflegung und Heilmittel
Zahnarzt
Schmerzstillende Zahnbehandlung

bis 300 €

bis 300 €

bis 500 €

bis 500 €
Zahnersatz

nur bei Unfall

nur bei Unfall
Vorsorge-Behandlungen
Untersuchungen
Impfungen
Weitere Leistungen
Psychotherapie
Sehhilfen

bis 150 €

bis 150 €
Rücktransport nach Deutschland
Krankenschutz bei vorübergehender Rückkehr nach Deutschland

6 Wochen im Kalenderjahr

6 Wochen im Kalenderjahr

6 Wochen pro Reise­unter­brechung

6 Wochen pro Reise­unter­brechung
24-Stunden-Notfall-Service
 
 

Häufig gestellte Fragen rund um die Langzeit-Auslands­kranken­versicherung

Das fragen unsere Kunden

Was ist, wenn ich in mehrere Länder reise?
  • Egal wohin die Reise geht, über den Tarif GesundheitGLOBAL besteht weltweiter Versicherungsschutz. Jedoch ist zu beachten, dass in Singapur, China, England, der Schweiz, Hongkong und den USA ein höherer Beitrag berechnet wird.

Warum muss ich für Aufenthalte in Singapur, China, England, der Schweiz, Hongkong und den USA mehr zahlen?
  • In diesen Ländern können im Krankheitsfall wesentlich höhere Kosten für eine medizinische Behandlung entstehen. Mit einem höheren Beitrag reagieren wir darauf.

Ich verreise und komme im laufenden Monat wieder zurück. Muss ich trotzdem den kompletten Monatsbeitrag bezahlen?
  • Nein, der Tarif kann auf den Tag genau berechnet werden.

Wie kann ich den Beitrag bezahlen?
  • Sie können den Versicherungsbeitrag als SEPA-Lastschriftmandat bezahlen.

Für den Fall, dass ich im Ausland tatsächlich zum Arzt muss: Wie mache ich das mit den Rechnungen?
  • Ambulante Behandlungen müssen von Ihnen direkt beim Arzt gezahlt werden. Die Rechnung können Sie dann per Post (zur UKV) (zur VKB) bei uns einreichen.

    Die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Behandlers
    • Name der behandelten Person
    • Diagnose
    • die einzelnen Leistungen aufgegliedert nach Behandlungsdaten und Kosten

    Bei stationären Behandlungen hilft Ihnen für eine Kostenübernahmegarantie unsere Notrufzentrale weiter.

Muss ich etwas beachten, wenn ich schwanger bin?
  • Ja. Sollten Sie bei Versicherungsabschluss bereits schwanger sein, sind die Kosten für Untersuchungen und Entbindung im versicherten Zeitraum nicht abgedeckt. Bitte beachten Sie, dass unsere Tarife nur Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt abdecken. Werden Sie erst während Ihres versicherten Aufenthalts schwanger, ist die medizinisch notwendige Behandlung und Untersuchung inkl. Vorsorge nach den in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen und die Entbindung wiederum versichert. Infos zu den Programmen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Ich werde während meines versicherten Aufenthaltes ein Jahr älter. Muss ich dann einen höheren Beitrag zahlen?
  • In den Tarifen Kompakt und Optimal bezahlen Sie während des versicherten Zeitraumes weiterhin nur den Beitrag bezahlen, der für Sie bei Versicherungsabschluss galt.

     

Sind Vorerkrankungen mitversichert?
  • Behandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie erfolgen müssen, müssen wir leider von der Leistung ausschließen. Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert. Im Tarif GesundheitGLOBAL Premium gibt es auch die Möglichkeit, den Einschluss von Vorerkrankungen mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen prüfen zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Beratungshotline:

    VKB: +49 89 21 60 87 70

    UKV: +49 68 18 44 77 77