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    Private Krankenversicherung in der Ausbildung

    GesundheitVARIO-A und CompactPRIVAT Start B-A

Private Krankenversicherung in der Berufsausbildung

Die Vorteile der Ausbildungstarife im Überblick

  • Spezialtarife: Günstige Tarife für Studenten, Schüler und Auszubildende zwischen 20 und 33 Jahren.
  • Privatpatient: Freie Arzt- und Krankenhauswahl und bedarfsgerechte Versorgung durch günstige Zusatztarife.
  • Leistungen für Angehörige: Mitversicherung nicht berufstätiger Ehepartner möglich.

Ausbildungsvarianten zur privaten Krankenversicherung im Überblick

GesundheitVARIO-A

Die Ausbildungsvariante des GesundheitVARIO A für die private Krankenversicherung. Der Leistungsumfang entspricht dem Leistungsumfang des Tarifs GesundheitVARIO. Mehr Informationen finden Sie auf der Produktseite.

Mehr zu GesundheitVARIO-A

CompactPRIVAT Start B-A

Die Ausbildungsvariante des CompactPRIVAT Start für die private Krankenversicherung. Der Leistungsumfang entspricht dem des Tarifs CompactPRIVAT Start. Mehr Informationen finden Sie auf der Produktseite.

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BeihilfeCOMFORT-A

Die Ausbildungsvariante des BeihilfeCOMFORT-A für die private Krankenversicherung. Der Leistungsumfang entspricht dem Leistungsumfang des Tarifs BeihilfeCOMFORT. Mehr Informationen finden Sie auf der entsprechenden Produktseite.

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Zielgruppe

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Studenten

Studierende können sich bis drei Monate nach der Einschreibung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. So können sie eine private Krankenversicherung aus dem Elternhaus auch während des Studiums weiterführen. Im Alter von 20 bis 33 Jahren profitieren Studenten dann von günstigen Ausbildungstarifen - unabhängig von der Anzahl der Fachsemester. Alterungsrückstellungen werden in diesen Tarifen allerdings nicht gebildet.

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Schüler

In manchen Berufen findet die Ausbildung rein schulisch statt, in der Regel an Berufsfachschulen. Auszubildende in schulisch ausgerichteten Berufen zwischen 20 und 33 Jahren können sich mit Ausbildungstarifen privat krankenversichern, soweit keine Familienversicherung über gesetzlich versicherte Eltern oder Ehegatten besteht. Auch privat versicherte Schüler, deren reguläre Schulzeit über das 19. Lebensjahr hinausgeht, können in die Ausbildungstarife wechseln.

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Auszubildende

Auszubildende sind gesetzlich pflichtversichert. Eine private Krankenversicherung aus dem Elternhaus kann mit dem Eintritt in das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden.

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Beamtenanwärter

Beamtenanwärter erhalten Beihilfe. Sie deckt aber nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten ab. Mit den passenden Tarifen ergänzen Beamte auf Widerruf die Beihilfe individuell und passgenau.

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Tarifbedingungen CompactPRIVAT Start
Selbstauskünfte BK
Selbstauskünfte UKV