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    Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste

    Die Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland

Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste

Deutschland wird als Reiseland immer beliebter. Bleiben die Gäste aus dem Ausland länger, zum Beispiel als Au-pairs, ausländische Studenten, Sprachschüler oder Gastwissenschaftler, wird die Frage nach dem Versicherungsschutz immer wichtiger. Das gilt gerade für Besucher aus Ländern wie China, Türkei, Indien, Kolumbien oder Russland. Denn Reisende aus dem nicht-europäischen Ausland brauchen für ihr Visum eine Reisekrankenversicherung, die EU-konform ist. GesundheitGLOBAL Incoming kann sowohl vom Gast als auch vom Gastgeber ausgeschlossen werden.

Die Vorteile der Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland

  • Krankenschutz in Deutschland: Der Gast erfüllt die EU-Versicherungspflicht – Voraussetzung, wenn er ein Visum beantragen will.
  • flexible Reisedauer: Der Versicherungsschutz gilt bis zu 5 Jahre – und bis zu sechs Wochen, sollte der Besucher vorübergehend in sein Herkunftsland zurückreisen.
  • individueller Reisegrund: Egal, ob man zum Beispiel ein Au-pair oder einen Gastprofessor für längere Zeit empfängt – die Gäste sind abgesichert!

Online-Rechner

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GesundheitGLOBAL Incoming
Monatlicher Beitrag
Versicherungsdauer
bis zu 5 Jahre
Ambulante Tarifleistungen
Beratung und Behandlung beim Arzt oder Facharzt
Medikamente
Heilmittel
bis 250 €
Hilfsmittel
bis 500 €
Brillen und Kontaktlinsen
bis 150 €
Stationäre Tarifleistungen
Unterbringung, Verpflegung und Heilmittel
Zahnärztliche Tarifleistungen
Zahnbehandlung
bis 1.000 €
Zahnersatz
bis 1.000 €
Rücktransport
Tarifleistungen im Herkunftsland
6 Wochen im Kalenderjahr
24-Stunden-Notfall-Service

Tarifdetails

Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung GesundheitGLOBAL Incoming im Detail
  • Ambulante Absicherung in Deutschland

    Behandlung beim Arzt oder Facharzt der Wahl

    100%

    Neben der ärztlichen Behandlung sind Operations- und Operationsnebenkosten (inklusive Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie) enthalten.

    Arznei- und Verbandmittel

    100%

    Die Medikamente müssen von einem Arzt oder Facharzt verordnet sein. Patienten erhalten beispielsweise keine Leistungen für:

    • Nähr- und Stärkungspräparate
    • kosmetische Präparate und
    • Mittel, die vorbeugend und gewohnheitsmäßig genommen werden.

    Heilmittel

    100%

    Die Heilmittel müssen ärztlich verordnet sein. Die maximale Leistungshöhe liegt bei 250 Euro pro Kalenderjahr.

    Hilfsmittel

    100%

    Die Hilfsmittel müssen ärztlich, durch einen Arzt oder Facharzt, verordnet sein. Die maximale Leistungshöhe liegt bei 500 Euro im Kalenderjahr.

    Psychotherapie

    100%

    Die Leistung umfasst die ambulante Behandlung geistiger und seelischer Störungen.

    Schutzimpfungen

    100%

    Die Leistungen umfassen Schutzimpfungen, die jeweils aktuell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.

    Ambulante Absicherung in Deutschland

    100%

    Behandlung beim Arzt oder Facharzt der Wahl

    Neben der ärztlichen Behandlung sind Operations- und Operationsnebenkosten (inklusive Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie) enthalten.

    100%

    Arznei- und Verbandmittel

    Die Medikamente müssen von einem Arzt oder Facharzt verordnet sein. Patienten erhalten beispielsweise keine Leistungen für:

    • Nähr- und Stärkungspräparate
    • kosmetische Präparate und
    • Mittel, die vorbeugend und gewohnheitsmäßig genommen werden.

    100%

    Heilmittel

    Die Heilmittel müssen ärztlich verordnet sein. Die maximale Leistungshöhe liegt bei 250 Euro pro Kalenderjahr.

    100%

    Hilfsmittel

    Die Hilfsmittel müssen ärztlich, durch einen Arzt oder Facharzt, verordnet sein. Die maximale Leistungshöhe liegt bei 500 Euro im Kalenderjahr.

    100%

    Psychotherapie

    Die Leistung umfasst die ambulante Behandlung geistiger und seelischer Störungen.

    100%

    Schutzimpfungen

    Die Leistungen umfassen Schutzimpfungen, die jeweils aktuell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.

    Zahnärztliche Absicherung in Deutschland

    Zahnbehandlung und Zahnvorsorge

    100%

    Die maximale Leistungshöhe liegt bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr.

    Zahnersatz oder Kieferorthopädie

    80%

    Die maximale Leistungshöhe liegt bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Die Leistungen für Kieferorthopädie gelten für Personen unter 18 Jahre.

    Zahnärztliche Absicherung in Deutschland

    100%

    Zahnbehandlung und Zahnvorsorge

    Die maximale Leistungshöhe liegt bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr.

    80%

    Zahnersatz oder Kieferorthopädie

    Die maximale Leistungshöhe liegt bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Die Leistungen für Kieferorthopädie gelten für Personen unter 18 Jahre.

    Stationäre Absicherung in Deutschland

    Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus

    100%

    Die Leistung umfasst die Behandlungskosten einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten sowie z. B. Flugrettungskosten zum Krankenhaus/Notfallarzt.

    Schwangerschaftskomplikationen

    100%

    Die Leistungen beinhalten auch die Kosten für eine Frühgeburt und Entbindung.

    Stationäre Absicherung in Deutschland

    100%

    Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus

    Die Leistung umfasst die Behandlungskosten einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten sowie z. B. Flugrettungskosten zum Krankenhaus/Notfallarzt.

    100%

    Schwangerschaftskomplikationen

    Die Leistungen beinhalten auch die Kosten für eine Frühgeburt und Entbindung.

    Krankenrücktransport

    Krankenrücktransport ins Herkunftsland

    100%

    Abgedeckt sind die Kosten für einen medizinisch notwendigen und vertretbaren Rücktransport.

    Krankenrücktransport

    100%

    Krankenrücktransport ins Herkunftsland

    Abgedeckt sind die Kosten für einen medizinisch notwendigen und vertretbaren Rücktransport.

    Absicherung bei Bestattung oder Überführung im Todesfall

    Bestattung im Ausland oder Überführung an den letzten ständigen Wohnort

    100%

    Absicherung bei Bestattung oder Überführung im Todesfall

    100%

    Bestattung im Ausland oder Überführung an den letzten ständigen Wohnort

    24-Stunden-Notfall-Service

    Benennung von Ärzten und Krankenhäusern in Deutschland

    100%

    Medizinische Auskünfte und Ratschläge vor und während des Aufenthaltes in Deutschland

    100%

    24-Stunden-Notfall-Service

    100%

    Benennung von Ärzten und Krankenhäusern in Deutschland

    100%

    Medizinische Auskünfte und Ratschläge vor und während des Aufenthaltes in Deutschland

    Weitere Vorteile:

    • Wir berücksichtigen Vorerkrankungen (z. B. chronische Erkrankungen) nach Risikoprüfung.
    • Wir erstatten den Beitrag bei frühzeitiger Rückreise.
    Grundlage für den Versicherungsschutz sind die geltende Allgemeine Versicherungsbedingung (AVB/KK-LE; Stand 04.2017) und der Tarif (Stand 04.2017).

Häufig gestellte Fragen zur Incoming-Krankenversicherung

Das fragen unsere Kunden

Gibt es eine Mindest- bzw. Höchstversicherungsdauer?
  • Sie können sich ab zwei Monaten Mindestversicherungsdauer und maximal bis 5 Jahre Höchstversicherungsdauer mit GesundheitGLOBAL Incoming absichern.

    Sie können sich ab zwei Monaten Mindestversicherungsdauer und maximal bis 5 Jahre Höchstversicherungsdauer mit GesundheitGLOBAL Incoming absichern.

Wann unterliege ich in Deutschland der Versicherungspflicht?
    • GesundheitGLOBAL Incoming (A) für Personen mit befristetem Aufenthaltstitel, deren Aufenthalt in Deutschland 1 Jahr oder mehr, maximal bis zu 5 Jahren dauert. Diese Personen unterliegen der Versicherungspflicht.
      Der Tarif erfüllt die Voraussetzungen des § 193 Absatz 3 VVG zur Versicherungspflicht.
    • GesundheitGLOBAL Incoming (B) für Personen, deren Aufenthalt in Deutschland mindestens 2 Monate und weniger als 1 Jahr dauert.
      Diese Personen unterliegen nicht der Versicherungspflicht.
    • GesundheitGLOBAL Incoming (A) für Personen mit befristetem Aufenthaltstitel, deren Aufenthalt in Deutschland 1 Jahr oder mehr, maximal bis zu 5 Jahren dauert. Diese Personen unterliegen der Versicherungspflicht.
      Der Tarif erfüllt die Voraussetzungen des § 193 Absatz 3 VVG zur Versicherungspflicht.
    • GesundheitGLOBAL Incoming (B) für Personen, deren Aufenthalt in Deutschland mindestens 2 Monate und weniger als 1 Jahr dauert.
      Diese Personen unterliegen nicht der Versicherungspflicht.
Wie erfolgt die Beantragung des GesundheitGLOBAL Incoming?
    • Die Beantragung muss innerhalb eines Monats nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
    • Gewöhnlicher Aufenthaltsort bereits in Deutschland
      Der Tarif GesundheitGLOBAL Incoming kann nur dann abgeschlossen werden, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort (des Versicherungsnehmers) in Deutschland besteht.

    Solange der VN sich noch im Ausland befindet, ist kein Vertragsabschluss möglich; der Wohnsitz der versicherten Person ist unerheblich.

    • Die Beantragung muss innerhalb eines Monats nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
    • Gewöhnlicher Aufenthaltsort bereits in Deutschland
      Der Tarif GesundheitGLOBAL Incoming kann nur dann abgeschlossen werden, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort (des Versicherungsnehmers) in Deutschland besteht.

    Solange der VN sich noch im Ausland befindet, ist kein Vertragsabschluss möglich; der Wohnsitz der versicherten Person ist unerheblich.

Muss ich das Enddatum meines Aufenthaltes in Deutschland bei Antragstellung angeben?
  • Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland muss bei Antragstellung angegeben werden.

    Tarif GesundheitGLOBAL Incoming ist nur versicherbar, wenn

    • der Auslandsaufenthalt 2 Monate überschreitet
    • und maximal 5 Jahre andauert.

    Der voraussichtliche Endetermin, d. h. Rückkehrtermin in das Ausland ist bei Antragstellung bereits anzugeben. Fehlt im Antrag das gewünschte Versicherungsende, ist vor Policierung eine Nachbearbeitung erforderlich.

    Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland muss bei Antragstellung angegeben werden.

    Tarif GesundheitGLOBAL Incoming ist nur versicherbar, wenn

    • der Auslandsaufenthalt 2 Monate überschreitet
    • und maximal 5 Jahre andauert.

    Der voraussichtliche Endetermin, d. h. Rückkehrtermin in das Ausland ist bei Antragstellung bereits anzugeben. Fehlt im Antrag das gewünschte Versicherungsende, ist vor Policierung eine Nachbearbeitung erforderlich.

Muss ich meinen Vertrag kündigen?
  • Nein, wird der Aufenthalt in Deutschland beendet und der Versicherte kehrt ins Ausland zurück, endet das Versicherungsverhältnis taggenau zum im Antrag angegebenen Rückreisezeitpunkt.

    Nein, wird der Aufenthalt in Deutschland beendet und der Versicherte kehrt ins Ausland zurück, endet das Versicherungsverhältnis taggenau zum im Antrag angegebenen Rückreisezeitpunkt.

Was ist, wenn ich vorzeitig in mein Herkunftsland zurückreise?
  • Eine vorzeitige Beendigung gegenüber den Angaben im Antrag ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen (z. B. Flugticket) und eine anteilmäßige Beitragsrückerstattung ist ggf. möglich.

    Eine vorzeitige Beendigung gegenüber den Angaben im Antrag ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen (z. B. Flugticket) und eine anteilmäßige Beitragsrückerstattung ist ggf. möglich.